Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1350/19
01
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Richtlinie zur
Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke
mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers in
der Landeshauptstadt Erfurt (gemäß Anlage 1).
02
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, dass neben der pro Kopf Regelung im Härtefall i. H. v. 200 EUR bei
abflusslosen Gruben auch eine Obergrenze pro Haushalt i. H. v. max. 800 EUR
oder eine angemessene Freistellung pro im Haushalt lebender Person ermöglicht
werden kann, um Familien und andere Mehrpersonenhaushalte zu entlasten.
Hinweis: Die Anlage ist der Niederschrift als Anlage 20 beigefügt.