Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1

01

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt (gemäß Anlage 1).

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass neben der pro Kopf Regelung im Härtefall i. H. v. 200 EUR bei abflusslosen Gruben auch eine Obergrenze pro Haushalt i. H. v. max. 800 EUR oder eine angemessene Freistellung pro im Haushalt lebender Person ermöglicht werden kann, um Familien und andere Mehrpersonenhaushalte zu entlasten.

 

Hinweis: Die Anlage ist der Niederschrift als Anlage 20 beigefügt.