01
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung
der Satzung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und über
die Sicherung der Gehwege im Winter in der Landeshauptstadt Erfurt
(Straßenreinigungssatzung - StrReiEF) entsprechend Anlage 1.
02
Nach Beendigung der Baumaßnahme Erfurter Allee soll diese Straße neu
unter Artikel 3 in
die öffentliche Reinigung gegen Gebühr aufgenommen werden.
03
Der Vorschlag der Verwaltung, die "Mittelhäuser Chaussee" in
die öffentliche Straßenreinigung gegen Gebühr aufzunehmen, soll noch einmal
geprüft werden.
04
Der Vorschlag der Verwaltung, die Straße "Zum Stotternheimer
See" in die öffentliche Straßenreinigung gegen Gebühr aufzunehmen, soll
noch einmal geprüft werden. Hier sollte das Verursacherprinzip Berücksichtigung
finden, die Straße "Zum Stotternheimer See" wird sehr häufig durch
Kiesfahrzeuge verschmutzt, aus diesem Grund sollte die Straße durch die
verursachende Kiesabbaufirma gereinigt werden, bzw. soll diese an den Kosten der Straßenreinigung beteiligt
werden.
05
Durch die Verwaltung soll geprüft werden, ob die
"Friedensallee" in die öffentliche Straßenreinigung aufgenommen
werden kann.
Hinweis: Die Anlage 1 ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.