Sitzung: 12.09.2019 OR SAL/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1672/19
Beschluss:
Entsprechend
§ 4(3) i.V.m. § 8(b), Anlage 5 der Hauptsatzung (Ortsteilverfassung) der Stadt
Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus
Salomonsborn finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die
finanziellen Mittel werden für die Anschaffung eines Faltpavillons mit Zubehör
für das Bürgerhaus eingesetzt.