Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8(b), Anlage 5 der Hauptsatzung (Ortsteilverfassung) der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Salomonsborn finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel werden für die Anschaffung eines Faltpavillons mit Zubehör für das Bürgerhaus eingesetzt.