Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Die Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. erhält gemäß § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung, (Ortsteilverfassung) zur Unterstützung der Vereinstätigkeit 150,00 Euro für u.a. die Anschaffung von zwei Heizstrahlern, für Veranstaltungen der Kirmesgesellschaft.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.