Beschluss:
Die
Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. erhält gemäß § 17, Anlage 5 der
Hauptsatzung, (Ortsteilverfassung) zur Unterstützung der Vereinstätigkeit
150,00 Euro für u.a. die Anschaffung von zwei Heizstrahlern, für
Veranstaltungen der Kirmesgesellschaft.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.