Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

 

(Änderungen fett bzw. durchgestrichen)

 

01

 

Es wird ein Unterausschuss "Fachplanung Familienbildung und Familienförderung" eingesetzt. Der Unterausschuss besteht aus elf 12 (zwölf) stimmberechtigten Mitgliedern sowie beratenden Mitgliedern bei folgender Zusammensetzung:

 

a)      sieben stimmberechtigte Mitglieder (eins pro Fraktion) auf Vorschlag, der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach §6 Pkt. 2a der Satzung des Jugendamtes

 

b)      zwei drei stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe benannten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses nach §6 Pkt. 2b der Satzung des Jugendamtes

 

c)       zwei stimmberechtigte Mitglieder aus der Verwaltung des Jugendamtes

 

d)      ein beratendes Mitglied benannt durch die AG nach §78 SGB VIII für den Leistungsbereich §16 SGB VIII

 

e)      ein beratendes Mitglied benannt durch das Kuratorium des lokalen Bündnisses für Familie Erfurt

 

f)       ein beratendes Mitglied benannt durch das Amt für Soziales und Gesundheit/ Abteilung Gesundheit

 

 

02

 

Der Unterausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Begleitung der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Berichts zur Fachplanung Familienbildung und Familienförderung (DS  2518/18)

 

  • Erarbeitung der Maßnahmeplanung Familienbildung und Familienförderung für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Planungsdesign (DS 2518/18, Punkt 8)
  • Beratung zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für die Familienbildung und Familienförderung (DS 2518/18, Punkt 6.5.3.1 sowie 8.2)
  • Beratung zu den Entwicklungen des Landesprogramms "eins99"
  • Vorberatung des aus den Jugendhilfeausschuss verwiesenen Themen zum Themenfeld "Familienbildung und Familienförderung"

 

Die Ergebnisse im Rahmen der Aufgabenerfüllung werden dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.