Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

1)            Entsprechend § 18 a) und b) i. V. mit § 19 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2)            Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.