Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein St. Gotthardt Kirche Erfurt-Marbach e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Durchführung eines Benefizkonzertes) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.