Sitzung: 26.06.2019 OR BEP/005/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1189/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR für den Kauf von beweglichen Anlagevermögen (ca. 5x Biertischgarnituren) für Veranstaltungen des Ortsteils und des Ortsteilbürgermeisters (u.a. Stadtteilfeste) zur Verfügung gestellt.