Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR für den Kauf von beweglichen Anlagevermögen (ca. 5x Biertischgarnituren)  für Veranstaltungen des Ortsteils und des Ortsteilbürgermeisters (u.a. Stadtteilfeste) zur Verfügung gestellt.