Sitzung: 26.06.2019 OR BEP/005/2019
Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Georgisch-Deutscher Kulturverein e.V.
4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Freunde und Förderer der GS 27 – Weltkindertag
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Freunde und Förderer der GS 27 – Stadtteilfest
4.4. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – bewegliches Anlagevermögen
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begrĂĽndet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.4 Verwendung der Mittel nach § 16 und § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert