Beschluss:

Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:

 

4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Georgisch-Deutscher Kulturverein e.V.

4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Freunde und Förderer der GS 27 – Weltkindertag

4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Freunde und Förderer der GS 27 – Stadtteilfest

4.4. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – bewegliches Anlagevermögen

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begrĂĽndet.

Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte  4.1 – 4.4 Verwendung der Mittel nach §  16 und § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert