Beschluss:

Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:

 

3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters

3.2. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung - Fahrbahn- und Gehbahninstandsetzung

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1. – 3.2. erweitert.