Beschluss:

 

01

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 18.02.2019 und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

03

Im noch aufzustellenden Durchführungsvertrag ist mit dem Vorhabenträger für sich und seine Rechtsnachfolger eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 20% der Wohnfläche des Vorhabens vertraglich zu vereinbaren.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – c beigefügt.)