Sitzung: 23.05.2019 StR/004-01/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0314/19
Beschluss:
01
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" (Anlage 2) in seiner
Fassung vom 18.02.2019 und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
03
Im noch aufzustellenden
Durchführungsvertrag ist mit dem Vorhabenträger für sich und seine
Rechtsnachfolger eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 20% der Wohnfläche
des Vorhabens vertraglich zu vereinbaren.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – c beigefügt.)