Sitzung: 23.05.2019 StR/004-01/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2668/18
Beschluss:
01
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil
des Beschlusses.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes DAB707 "Wohngebiet
Peter-Vischer-Weg" in seiner Fassung vom 07.05.2019 (Anlage 2) mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die
Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Gemäß
§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2
BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Im noch aufzustellenden
Durchführungsvertrag ist mit dem Vorhabenträger für sich und seine
Rechtsnachfolger eine Mietpreis- und Belegungsbindung im "Haus 2" für
insgesamt 12 Wohnungen gemäß ISSP vertraglich zu vereinbaren.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – d beigefügt.)