Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Möbisburg/Rhoda e.V.  zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Bürgerfestes, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden u.a. für Genehmigungen, musikalische Umrahmung, Hüpfburg, Pokale, kleine Preise, Flyer, sowie für Bastelmaterialien verwendet.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.