Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend §17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019, dem SV Alach e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für die Anschaffung (hier: Trikots für Nachwuchsmannschaften)  / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.