Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend §17 Abs. 2a Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019, dem Karneval Club Alach e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Trainingsanzüge für die Kindergarde) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.