Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich nördlich der Warschauer Straße, südlich der Straße der Nationen und innenliegend zwischen Berliner Straße im Osten und Prager Straße im Westen entlang des Berliner Platzes soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan BEP722 "Zentraler Versorgungsbereich Berliner Platz" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird wie in Anlage 1 dargestellt begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich der Weiterentwicklung der baulichen Strukturen
  • eindeutige Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzungen
  • Weiterentwicklung und Sicherung des Zentralen Versorgungsbereiches und ergänzend als Wohnstandort unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes
  • Adressbildung des Zentralen Versorgungsbereiches
  • Sicherung von Durchwegungen für Radfahrer und Fußgänger
  • Sicherung einer adäquaten öffentlichen Freiraumstruktur mit Aufenthaltsfunktion

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 10 beigefügt.)