Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0597/19
Beschluss:
01
Für den Bereich nördlich der Warschauer
Straße, südlich der Straße der Nationen und innenliegend zwischen Berliner
Straße im Osten und Prager Straße im Westen entlang des Berliner Platzes soll
gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan BEP722 "Zentraler
Versorgungsbereich Berliner Platz" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird wie in Anlage 1
dargestellt begrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
hinsichtlich der Weiterentwicklung der baulichen Strukturen
- eindeutige Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzungen
- Weiterentwicklung und Sicherung des Zentralen Versorgungsbereiches
und ergänzend als Wohnstandort unter Berücksichtigung des vorhandenen
Bestandes
- Adressbildung des Zentralen Versorgungsbereiches
- Sicherung von Durchwegungen für Radfahrer und Fußgänger
- Sicherung einer adäquaten öffentlichen Freiraumstruktur mit
Aufenthaltsfunktion
(redakt.
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 10
beigefügt.)