Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für den Bereich südlich der Wendenstraße, östlich der Martin-Niemöller-Straße und westlich der Integrierten Gesamtschule und des Bebauungsplangebietes JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" sowie nördlich des Flurstücks 84/4 (Gemarkung Ilversgehofen; Flur 7) soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan JOP721 "Ortsteilzentrum Johannesplatz" aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich wird wie in Anlage 1 dargestellt begrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich der Weiterentwicklung der baulichen Strukturen
  • eindeutige Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzungen
  • Weiterentwicklung als Wohnstandort unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen
  • Adressbildung des Ortsteilzentrums Sicherung von Durchwegungen für Radfahrer und Fußgänger
  •  Sicherung einer adäquaten öffentlichen Freiraumstruktur mit Aufenthaltsfunktion.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.)