Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0591/19
Beschluss:
Für den Bereich südlich der Wendenstraße,
östlich der Martin-Niemöller-Straße und westlich der Integrierten Gesamtschule
und des Bebauungsplangebietes JOP705 "Wohnen am Bürgerpark" sowie
nördlich des Flurstücks 84/4 (Gemarkung Ilversgehofen; Flur 7) soll gemäß § 2
Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan JOP721 "Ortsteilzentrum Johannesplatz"
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird wie in Anlage 1
dargestellt begrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
hinsichtlich der Weiterentwicklung der baulichen Strukturen
- eindeutige Regelung von Art und Maß der baulichen Nutzungen
- Weiterentwicklung als Wohnstandort unter Berücksichtigung der
vorhandenen Nutzungen
- Adressbildung des Ortsteilzentrums Sicherung von Durchwegungen für
Radfahrer und Fußgänger
-  Sicherung einer adäquaten
öffentlichen Freiraumstruktur mit Aufenthaltsfunktion.
(redakt.
Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 9
beigefügt.)