Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0538/19
Beschluss:
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 6) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung
(ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan
MEL555 "Wohngebiet Buchenberg - Silbergraben", bestehend aus der Planzeichnung
(Anlage 2, Maßstab 1:500) mit den
textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 08.04.2019 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage
3), als Satzung beschlossen.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7 a – d
beigefügt.)