Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0396/19
Beschluss:
01
Der Entwurf des vorhabenbezogener
Bebauungsplan ALT711 "Willy-Brandt-Höfe" (Anlage 2) in seiner Fassung
vom 23.04.2019 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 23.04.2019 (Anlage
3)und dessen Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung
werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
03
Bis zum Abschluss des Durchführungsvertrags
ist zu prüfen, inwieweit tatsächlich ein Bedarf einer Kindertagesstätte in
diesem Planungsraum besteht und die Kindertagesstätte Aufnahme in das Programm
zur Erhaltung und dem Ausbau von Betreuungsangeboten in Erfurt bzw. in den
Kita-Bedarfsplan finden kann. In diesem Zusammenhang sind die finanziellen
Modalitäten mit dem Vorhabenträger abzustimmen und dem Stadtrat vorzulegen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 5 a – d beigefügt.)