Beschluss:

 

01

Die städtische Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell (Anlage 1) wird im Entwurf bestätigt und zur Beteiligung freigegeben.

 

02

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Richtlinie mit den Akteuren der Wohnungs-wirtschaft sowie der Öffentlichkeit und den Interessenverbänden zu erörtern und den Stadtrat mit Vorlage der Drucksache zur endgültigen Beschlussfassung über die Ergebnisse der Beteiligung zu informieren.

 

03

Die im Entwurf bestätigte städtische Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell (Anlage 1) ist nach Maßgabe der Stichtagsregelung (DS 0983/18) allen städtebaulichen Verträgen (§11 Abs.1 BauGB) bzw. Durchführungsverträgen (§12 Abs.1 BauGB) zu Bebauungsplanverfahren zu Grunde zu legen, mit denen Planungsrecht für Vorhaben des Geschosswohnungsbaus geschaffen wird. Abweichungen sind in den zugehörigen Drucksachen gesondert zu begründen.

 

04

Die Annahmen des Erfurter Wohnbaulandmodells sind regelmäßig, in der Regel alle zwei Jahre zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)