Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0346/19
Beschluss:
01
Die städtische Richtlinie zum Erfurter
Wohnbaulandmodell (Anlage 1) wird im Entwurf bestätigt und zur Beteiligung
freigegeben.
02
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf
der Richtlinie mit den Akteuren der Wohnungs-wirtschaft sowie der
Öffentlichkeit und den Interessenverbänden zu erörtern und den Stadtrat mit
Vorlage der Drucksache zur endgültigen Beschlussfassung über die Ergebnisse der
Beteiligung zu informieren.
03
Die im Entwurf bestätigte städtische
Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell (Anlage 1) ist nach Maßgabe der
Stichtagsregelung (DS 0983/18) allen städtebaulichen Verträgen (§11 Abs.1
BauGB) bzw. Durchführungsverträgen (§12 Abs.1 BauGB) zu Bebauungsplanverfahren
zu Grunde zu legen, mit denen Planungsrecht für Vorhaben des
Geschosswohnungsbaus geschaffen wird. Abweichungen sind in den zugehörigen
Drucksachen gesondert zu begründen.
04
Die Annahmen des Erfurter
Wohnbaulandmodells sind regelmäßig, in der Regel alle zwei Jahre zu überprüfen
und falls erforderlich anzupassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)