Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt den Schulnetzplan der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 gemäß der Anlage 1.

 

02

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung unter dem Vorbehalt, dass keine anderslautende Entscheidung im Rahmen des aktuellen Bürgerbegehrens gefasst wird, in einem ersten Schritt, die Einlage der Geschäftsanteile der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt in die Stadtwerke Erfurt GmbH, mit einem Anteil im Umfang von 25%, zur Finanzierung des Schulnetzplanes unter folgenden Voraussetzungen vorzubereiten.

 

(1)  Die Erlöse der Stadt Erfurt aus dieser Ãœbertragung werden ausschließlich für den Eigenbetrieb Schule zur Finanzierung als Eigenkapital im Rahmen eines zu erstellenden Nachtragshaushaltes verwendet.

 

(2)  Das Geschäfts- und Vermietungsmodell der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt wird ohne Einschränkungen fortgesetzt. Mieterhöhungen auf Grundlage der Einlage der Geschäftsanteile sind auszuschließen.

 

(3)  Die Landeshauptstadt Erfurt behält sich das Recht vor, die Anteile wieder zurück zu erwerben.

 

(4)  Eine Weiterveräußerung von Anteilen an Dritte wird ausgeschlossen.

 

(5)  Es wird kein Gewinnabführungsvertrag zwischen der KoWo mbh Erfurt und der Stadtwerke Erfurt GmbH geschlossen.

 

(6)  Die Mitbestimmung sowie tarifvertraglichen Bindungen der KoWo mbh Erfurt und der Stadtwerke Erfurt GmbH bleiben unberührt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 14 beigefügt.)