Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0351/19
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt den Schulnetzplan
der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 gemäß der
Anlage 1.
02
Der Stadtrat beauftragt die
Verwaltung unter dem Vorbehalt, dass keine anderslautende Entscheidung im
Rahmen des aktuellen Bürgerbegehrens gefasst wird, in einem ersten Schritt, die
Einlage der Geschäftsanteile der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt in
die Stadtwerke Erfurt GmbH, mit einem Anteil im Umfang von 25%, zur
Finanzierung des Schulnetzplanes unter folgenden Voraussetzungen vorzubereiten.
(1) Die
Erlöse der Stadt Erfurt aus dieser Übertragung werden ausschließlich für den
Eigenbetrieb Schule zur Finanzierung als Eigenkapital im Rahmen eines zu
erstellenden Nachtragshaushaltes verwendet.
(2) Das
Geschäfts- und Vermietungsmodell der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt
wird ohne Einschränkungen fortgesetzt. Mieterhöhungen auf Grundlage der Einlage
der Geschäftsanteile sind auszuschließen.
(3) Die
Landeshauptstadt Erfurt behält sich das Recht vor, die Anteile wieder zurück zu
erwerben.
(4) Eine
Weiterveräußerung von Anteilen an Dritte wird ausgeschlossen.
(5) Es
wird kein Gewinnabführungsvertrag zwischen der KoWo mbh Erfurt und der
Stadtwerke Erfurt GmbH geschlossen.
(6) Die
Mitbestimmung sowie tarifvertraglichen Bindungen der KoWo mbh Erfurt und der
Stadtwerke Erfurt GmbH bleiben unberührt.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 14 beigefügt.)