Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtratsbeschluss StR 076/97 – Veröffentlichungen von Grundstücksdaten – vom 26.03.1997 wird aufgehoben.

 

02

Die gefassten Beschlüsse zum Grundstücksverkehr, einschließlich derer, die Miet- oder Pachtverträge zum Gegenstand haben, sind gem. § 40 Abs. 2 S. 2 ThürKO bekanntzumachen, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind und der Stadtrat dies bestätigt.

 

03

Die Bekanntmachung erfolgt in der Form:

 

Gemarkung, Flur, Flurstück (falls gegeben), Lagebezeichnung und Fläche

 

Die Bekanntmachung von Namen oder weiteren Vertragsinhalten unterbleibt aus datenschutzrechtlichen Gründen.