Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0632/17
Beschluss:
01
Der Stadtratsbeschluss StR 076/97 –
Veröffentlichungen von Grundstücksdaten – vom 26.03.1997 wird aufgehoben.
02
Die gefassten Beschlüsse zum
Grundstücksverkehr, einschließlich derer, die Miet- oder Pachtverträge zum
Gegenstand haben, sind gem. § 40 Abs. 2 S. 2 ThürKO bekanntzumachen, sobald die
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind und der Stadtrat dies bestätigt.
03
Die Bekanntmachung erfolgt in der Form:
Gemarkung, Flur, Flurstück (falls gegeben),
Lagebezeichnung und Fläche
Die Bekanntmachung von Namen oder weiteren
Vertragsinhalten unterbleibt aus datenschutzrechtlichen Gründen.