Sitzung: 22.05.2019 StR/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 0709/19
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des
Grundstückes "Talstraße 15" in der Gemarkung Erfurt - Nord, Flur 11,
Flurstücke 11/1 und 12 mit insgesamt 1504 qm sowie "Talstraße 16" in
der Gemarkung Erfurt - Nord, Flur 11, Flurstücke 9 und 10 mit insgesamt 253 qm
zum Bodenrichtwert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung. Die
Bodenrichtwerte der Grundstücke sowie der aufstehenden Gebäude werden in einem
Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen getrennt
ermittelt. Die Veräußerung soll durch eine Bestellung eines Erbbaurechtes mit
einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren zuÂ
2,5 % Erbbaurechtszins auf die Grundstückswerte unter einmaliger
Ablösezahlung der Gebäudewerte erfolgen.
02
Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt
auf Basis eines Nutzungskonzeptes. Die Ausschreibung wird im Amtsblatt und auf
der Internetseite der Stadt Erfurt veröffentlicht. Die Ausschreibung erfolgt in
einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe beträgt die
Ausschreibungsfrist 12 Wochen. Dabei sind lediglich die Punkte 03.1, 03.2 und
03.3 zu erfüllen. Der dann vom Stadtrat ausgewählte Bewerber erhält eine Frist
von maximal weiteren 12 Monaten, um alle geforderten Unterlagen insbesondere
die Punkte 03.4. und 03.5. auf eigenen Kosten nachzureichen. Die
einzureichenden Unterlagen und weitere Auflagen sind vertraglich zu regeln.
03
Die Ausschreibung enthält insbesondere folgende
Mindestanforderungen:
I.    In der ersten Ausschreibungsphase:
1.
Die
Vergabe richtet sich ausschließlich an gemeinschaftliche Wohnprojekte und
kooperative Wohn-formen, die eine mindestens 75%ige Auslastung der Gebäude mit
selbst nutzenden Mitgliedern als Mieter*innen anstreben. Diese können sich in
der Rechtsform eines Vereins, einer Genossenschaft oder einer GmbH nach dem
Modell des Mietshäuser Syndikats bewerben. Es ist darzulegen, wie
sichergestellt wird, dass keine Umwandlung in Eigentumswohnungen erfolgen kann.
2.
Vorlage
eines Nutzungskonzeptes, in dem die öffentliche Nutzung der ehem. Gaststätte
„Auen-schänke“ als nicht-kommerzieller, sozialer und dauerhafter Treffpunkt für
die Nachbarschaft („Kiezanlaufstelle“) eingeplant ist.
3.
Das
Nutzungskonzept begünstigt eine in ihrer Alters- („Mehrgenerationenhaus“) und
Sozialstruktur heterogene Mieterschaft.
II.   In der zweiten Ausschreibungsphase:
4.
Vorlage
eines umfassenden Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes u.a. mit der Angabe
der voraussichtlichen Grundrisse und Kaltmiete. Ferner werden Ausführungen zur
Auswahl der Belegung bzw. Grundzüge der Vermietung erwartet.
5.   Der Bewerbung ist ein Finanzierungskonzept
beizufügen, welches einen Nachweis über die einzusetzenden Eigen- und
Fremdmittel beinhaltet. Dies kann mittels einer verbindlichen
Finanzierungszusage einer Bank oder einem gleichwertigen Nachweis der Bonität
erfolgen.
04
Die öffentlichen und sozialen Nutzungszwecke
unter sozialen Gesichtspunkten begründen ein besonderes öffentliches Interesse
im Sinne des § 67 der Thüringer Kommunalordnung. Daher wird der Erbbauzins von
4 % auf 2,5 % reduziert. Der damit verbundene Zinsverzicht der Stadt Erfurt
wird in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben, dessen zwingende
Grundlage die verpflichtende Umsetzung des Nutzungskonzepts ist. Die Verwaltung
kontrolliert selbstständig, in der Regel jährlich, die Umsetzung des
Nutzungskonzeptes.
05
Im Falle eines Verkaufes des Erbbaurechts
erhält die Stadt dauerhaft ein vertraglich vereinbartes Vorkauf- und
Rückkaufsrecht, dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen bzw. abgesichert.
Der Rückkaufpreis ist der Verkehrswert.
Dieser wird per Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen ermittelt. Die Benennung des Gutachters hat im Einvernehmen zu
erfolgen.
06
Die 1. Phase der Vergabe wird bis September
2019 im FLRV und STU vorberaten und dem Stadtrat mit einer Empfehlung zur
Entscheidung vorgelegt. Mit dem erfolgreichen Bewerber aus Phase 1 wird ein
Vorvertrag geschlossen. Bis zum Ende der 2. Phase hat der Bewerber alle
geforderten Unterlagen insbesondere die Punkte 03.4. und 03.5. nachzureichen.
07
Der Stadtrat erklärt außerdem die
Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des
Kaufpreises und der Investitionen für dieses Grundstück.
08
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
in den Beschlusspunkten 01 bis 07 genannten Festlegungen umzusetzen.