Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des Maifeuers am 30.04.2019 – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes - finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden für Gebühren und Genehmigungen verwendet. Bereits getätigte Ausgaben können mit abgerechnet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.