Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Büßlebener Carnevalsclub e.V. zur Vorbereitung und Durchführung von vier Faschingsveranstaltungen, finanzielle Mittel in Höhe von 1400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel für die bereits stattgefundenen Veranstaltungen können entsprechend dem Antrag u.a. zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltungen von zwei Prunksitzungen, Kinderfasching und Seniorenfasching verwendet werden.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.