Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes für Repräsentationen finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsentations-aufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschluss-Wortlaut entsprechen, werden anerkannt.