Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 35 für den Bereich Hochheim "Gothaer Straße / östlich Wartburgstraße" in seiner Fassung vom 15.01.2019 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 35 für den Bereich Hochheim "Gothaer Straße / östlich Wartburgstraße", dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – d beigefügt.)