Sitzung: 02.05.2019 OR TIE/004/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0127/19
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für
die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt
Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen fĂĽr die Ausstattung und
bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung
und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019 – umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.