Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine

1. Der Feuerwehrförderverein Kühnhausen e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts, 250,00 EUR für die Anschaffung von beweglichen Anlagevermögen (hier: Stehtische für die verschiedenen vereinsinternen wie auch öffentlichen Veranstaltungen).

2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.