Beschluss:

 

Die städtebauliche Rahmenplanung für den Ortsteil Schmira (SCH014) in der Fassung vom 09.01.2019 (Anlagen 2 und 3) wird als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  • Es ist anzustreben, dass sämtliches Oberflächenwasser vor Ort versickern kann, um den in einer Kessellage liegenden Ortskern bei Starkregenereignissen zu schützen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – b beigefügt.)