Sitzung: 25.02.2019 OR HOT/002/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0389/19
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung verwendet.
Die Geschäftsführende Dienststelle, hier DO 1 – Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.