Sitzung: 20.02.2019 OR JOP/002/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0311/19
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin – vorausgesetzt der Bestätigung des Haushaltes 2019 - zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlusswortlaut entsprechen, werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.