Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d und e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben zur Faschingsfeier in den Kindergärten im Ortsteil (Speisen und Getränke,  Honorare, Dekoration usw.)  finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Bereits verauslagte Ausgaben werden anerkannt.