Sitzung: 14.02.2019 OR ROB/002/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0271/19
Beschluss:
Entsprechend § 19 (d und e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben zur Faschingsfeier in den Kindergärten im Ortsteil (Speisen und Getränke, Honorare, Dekoration usw.) finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits verauslagte Ausgaben werden anerkannt.