Nachtrag: 06.02.2019

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes verwendet.

 

Die geschäftsfĂĽhrende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂĽr die Vergabe und Benutzung von Räumen in BĂĽrgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019 – umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu fĂĽhren  Â