Nachtrag: 06.02.2019
Sitzung: 13.02.2019 OR MOL/002/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0254/19
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für
die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt
Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen fĂĽr die Ausstattung und
bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung
und unter Voraussetzung der Bestätigung des Haushaltes verwendet.
Die geschäftsfĂĽhrende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂĽr die Vergabe und Benutzung von Räumen in BĂĽrgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019 – umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu fĂĽhren Â