Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentationen
4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Faschingsumzug
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentationen Orteilbürgermeister Kindergarten
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.3 Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert