Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 20, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ab 2020 bis spätestens August 2019 den Ausschüssen Stadtentwicklung und Umwelt sowie Wirtschaft und Beteiligungen vorzulegen. Dabei sind verschiedene Varianten zur zukünftigen Entsorgung vorzustellen.

 

02

Nach endgültiger Bestätigung des Abfallwirtschaftskonzeptes werden dem Stadtrat bis spätestens November 2019 eine entsprechende Abfallsatzung und eine Abfallgebührensatzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

03

Die bestehende Abfallgebührensatzung behält ihre Gültigkeit bis zum 31.12.2019.