Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (a) i. V. m. § 19 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Ortsteilbürgermeister zur Vorbereitung und Durchführung des Tonnenfeuerfestes 2019 finanzielle Mittel – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2019 – in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlusswortlaut entsprechen, werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.