Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb eines Gerätehauses (Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) zur Lagerung bzw. zum Unterstellen notwendiger Sachen des Ortsteilrates zusätzlich zum Beschluss 2312/18-  finanzielle Mittel i. H. v. 30,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Grundlage zur Umsetzung des Beschlusses ist die notwendige schriftliche Zustimmung durch den Grundstückseigentümer Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung.