Sitzung: 03.12.2018 OR SCH/009/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2569/18
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. zur Vorbereitung und Durchführung der bereits stattgefundenen Kirmesveranstaltung auch für bereits getätigte Auslagen (Rechnungslegung vor Beschlussfassung) finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.