Sitzung: 19.12.2018 StR/009/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2136/18
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird gegenüber dem
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss Nr. 0077/16 vom 27.04.2016 geändert und
entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Entwurfs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV688 "Quartier Lingel am
Steigerwald" (Anlage 2) begrenzt.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald"
in seiner Fassung vom 22.11.2018 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3.1 – 3.3) und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
(Anlage 5) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2
Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Mindestens 10 der neu gepflanzten Bäume
sind Obstbäume der Pflanzliste 1c. Die Anlagen der Drucksache sind an
entsprechende Stellen zu ändern.Â
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 12 a - d beigefügt.)