Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss Nr. 0077/16 vom 27.04.2016 geändert und entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald" (Anlage 2) begrenzt.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald" in seiner Fassung vom 22.11.2018 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3.1 – 3.3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Mindestens 10 der neu gepflanzten Bäume sind Obstbäume der Pflanzliste 1c. Die Anlagen der Drucksache sind an entsprechende Stellen zu ändern. 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 12 a - d beigefügt.)