Sitzung: 19.12.2018 StR/009/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1937/18
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird
entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans FRI649 "Kindertagesstätte Frienstedt" (Anlage 2)
gegenüber dem Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf, Beschluss Nr. 1292/17 vom 06.09.2017,
geändert.
02
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes FRI649 „Kindertagesstätte Frienstedt“ in
seiner Fassung vom 05.11.2018 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden
nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sin der Niederschrift als Anlagen 4 a – e beigefügt.)