Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans FRI649 "Kindertagesstätte Frienstedt" (Anlage 2) gegenüber dem Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf, Beschluss Nr. 1292/17 vom 06.09.2017, geändert.

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes FRI649 „Kindertagesstätte Frienstedt“ in seiner Fassung vom 05.11.2018 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sin der Niederschrift als Anlagen 4 a – e beigefügt.)