Sitzung: 27.11.2018 OR URB/009/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2525/18
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i. V. m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus- hier: Bierstehtische für Ortsteilveranstaltungen - finanzielle Mittel i. H. v. 195,00 EUR zur Verfügung gestellt.