Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 9, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes planrechtschaffendes Verfahren (Satzung nach §34 Abs.4 BauGB oder Bebauungsplan) aufzustellen und durchzuführen, um im Bereich Schwarzburger Straße / Kyffhäuserweg / Im Geströdig eine Wohnungsbauentwicklung zu ermöglichen. Dabei sollen mindestens für die antragsgegenständlichen Grundstücke Schwarzburger Straße 66 bis 70 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Die Eigentümer sind angemessen an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen.

 

02

Dem Stadtrat ist im 2. Quartal 2019 ein entsprechender Verfahrensvorschlag mit zugehörigem Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen.