Sitzung: 21.11.2018 StR/011/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0463/18
Beschluss:
01
Die Umsetzung des
VEP-Radverkehr, welcher am 26. November 2014 durch den Erfurter Stadtrat
einstimmig beschlossen wurde, wird forciert.
02
Ziel ist eine deutliche
Attraktivitätssteigerung des alltäglichen Fahrradfahrens in Erfurt und damit
die Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer*innen sowie die Verbesserung der
Luft- und der Lebensqualität innerhalb der Stadt. Darum ist eine weitgehende
Abarbeitung des VEP-Radverkehr bis 2025 anzustreben. Ein entsprechender
Umsetzungsplan mit jährlichen Zielvorgaben ist zu erstellen und dem Bau- und
Verkehrsausschuss im Rahmen der unter Beschlusspunkt 3 benannten ersten
Berichterstattung vorzulegen.
Als kurzfristige Maßnahmen werden bis 2021
eine Nord-Süd und eine Ost-West-Verbindung realisiert. Als Nord-Süd-Verbindung
werden die Radialrouten 2 und 8[1] realisiert, als Ost-West-Verbindung werden
die Radialrouten 11 und 4 realisiert.[2]
03
Dem Bau- und
Verkehrsausschuss ist jährlich zum Umsetzungsstand des VEP-Radverkehr Bericht
zu erstatten. Es wird empfohlen, diese Berichterstattung mit der Umsetzung des
Stadtratsbeschlusses aus Beschlusspunkt 1 der DS 0270/17 zu kombinieren. (Die
Verwaltung wird aufgefordert, ab 2018 den zuständigen Gremien jährlich ein
Maßnahmenpaket zur Abarbeitung des VEP-Radverkehr für das jeweils folgende
Haushaltsjahr vorzuschlagen und in die Haushaltsentwürfe einzuordnen.)
04
Bei allen Maßnahmen an
Straßen (Neubau, Umbau, Reparatur, Markierungen, bauliche Maßnahmen an
Lichtsignalanlagen) sind für die jeweiligen Straßenabschnitte die vorgesehenen
Maßnahmen des VEP-Radverkehr umzusetzen. In begründeten Ausnahmefällen sind dem
Ausschuss für Bau und Verkehr die Gründe der Verzögerung und der Zeitplan für die
Nachholung der Maßnahme dazulegen.
05
Während der Umsetzung
bleibt das Radverkehrskonzept offen für neue Erkenntnisse und Verbesserungen
und greift diese auf, wenn sich dadurch einzelne Maßnahmen leichter umsetzen
lassen, die Akzeptanz von neuen Lösungen erhöht wird und sie der Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer*innen dienen.Â
06
Der AK-Radverkehr ist
in alle Fragen der verstärkten Umsetzung des Radverkehrskonzepts einzubeziehen.
[1] Radialroute 2: Anschluss
Landkreis Sömmerda/ Moskauer Platz/ Berliner Platz/ Johannesvorstadt –
Innenstadt (Gera-Radweg, Nordachse)
Radialroute 8: Sportzentrum Süd/ Landtag – Innenstadt (Südachse)
[2] Radialroute 11:
Bindersleben/ Büropark „Airfurt“ – Innenstadt (Westachse)
Radialroute 4: Leipziger Straße – Innenstadt (Ostachse)