Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Umsetzung des VEP-Radverkehr, welcher am 26. November 2014 durch den Erfurter Stadtrat einstimmig beschlossen wurde, wird forciert.

 

02

Ziel ist eine deutliche Attraktivitätssteigerung des alltäglichen Fahrradfahrens in Erfurt und damit die Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer*innen sowie die Verbesserung der Luft- und der Lebensqualität innerhalb der Stadt. Darum ist eine weitgehende Abarbeitung des VEP-Radverkehr bis 2025 anzustreben. Ein entsprechender Umsetzungsplan mit jährlichen Zielvorgaben ist zu erstellen und dem Bau- und Verkehrsausschuss im Rahmen der unter Beschlusspunkt 3 benannten ersten Berichterstattung vorzulegen.

Als kurzfristige Maßnahmen werden bis 2021 eine Nord-Süd und eine Ost-West-Verbindung realisiert. Als Nord-Süd-Verbindung werden die Radialrouten 2 und 8[1] realisiert, als Ost-West-Verbindung werden die Radialrouten 11 und 4 realisiert.[2]

 

03

Dem Bau- und Verkehrsausschuss ist jährlich zum Umsetzungsstand des VEP-Radverkehr Bericht zu erstatten. Es wird empfohlen, diese Berichterstattung mit der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses aus Beschlusspunkt 1 der DS 0270/17 zu kombinieren. (Die Verwaltung wird aufgefordert, ab 2018 den zuständigen Gremien jährlich ein Maßnahmenpaket zur Abarbeitung des VEP-Radverkehr für das jeweils folgende Haushaltsjahr vorzuschlagen und in die Haushaltsentwürfe einzuordnen.)

 

04

Bei allen Maßnahmen an Straßen (Neubau, Umbau, Reparatur, Markierungen, bauliche Maßnahmen an Lichtsignalanlagen) sind für die jeweiligen Straßenabschnitte die vorgesehenen Maßnahmen des VEP-Radverkehr umzusetzen. In begründeten Ausnahmefällen sind dem Ausschuss für Bau und Verkehr die Gründe der Verzögerung und der Zeitplan für die Nachholung der Maßnahme dazulegen.

 

05

Während der Umsetzung bleibt das Radverkehrskonzept offen für neue Erkenntnisse und Verbesserungen und greift diese auf, wenn sich dadurch einzelne Maßnahmen leichter umsetzen lassen, die Akzeptanz von neuen Lösungen erhöht wird und sie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen dienen. 

 

06

Der AK-Radverkehr ist in alle Fragen der verstärkten Umsetzung des Radverkehrskonzepts einzubeziehen.

 

 

 



[1] Radialroute 2: Anschluss Landkreis Sömmerda/ Moskauer Platz/ Berliner Platz/ Johannesvorstadt – Innenstadt (Gera-Radweg, Nordachse)

Radialroute 8: Sportzentrum Süd/ Landtag – Innenstadt (Südachse)

[2] Radialroute 11: Bindersleben/ Büropark „Airfurt“ – Innenstadt (Westachse)

Radialroute 4: Leipziger Straße – Innenstadt (Ostachse)