Beschluss:

 

01

Der Stadtrat gibt die in der Anlage 1 dargestellten "Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie" zur Bürgerbeteiligung frei.

 

02

Die Stadtverwaltung legt eine weitere Richtlinie für eine Konzeptvergabe vor.

Sie sichert die Vergabe an innovative und gemeinschaftliche Wohnformen und Wohnprojekte. Diese sogenannte Konzeptvergabe soll sich auch an Kooperationen zwischen solchen Wohnformen und die Kultur- und Kreativwirtschaft richten. Die Richtlinie berücksichtigt soziale, kulturelle, ökologische und demographische Kriterien. Die Qualität der Konzepte soll künftig  bei der Konzeptvergabe im Vordergrund stehen. Dafür ist ein Kriterienkatalog zu erarbeiten.

 

03

Die Richtlinien über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie und die Konzeptvergabe werden in die Vorhabenliste aufgenommen.

 

04

Die unter Beschlusspunkt 01 und 02 benannten Richtlinien sind dem Stadtrat unter Einarbeitung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Entscheidung vorzulegen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage der des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.)