Beschluss:
01
Der Stadtrat gibt die in der Anlage 1
dargestellten "Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener
Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von
Familienheimen – Eigenheimrichtlinie" zur Bürgerbeteiligung frei.
02
Die Stadtverwaltung legt eine weitere
Richtlinie für eine Konzeptvergabe vor.
Sie sichert die Vergabe an innovative und
gemeinschaftliche Wohnformen und Wohnprojekte. Diese sogenannte Konzeptvergabe
soll sich auch an Kooperationen zwischen solchen Wohnformen und die Kultur- und
Kreativwirtschaft richten. Die Richtlinie berücksichtigt soziale, kulturelle,
ökologische und demographische Kriterien. Die Qualität der Konzepte soll
künftig bei der Konzeptvergabe im
Vordergrund stehen. Dafür ist ein Kriterienkatalog zu erarbeiten.
03
Die Richtlinien über Preisnachlässe beim
Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für
den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie und die Konzeptvergabe werden
in die Vorhabenliste aufgenommen.
04
Die unter Beschlusspunkt 01 und 02
benannten Richtlinien sind dem Stadtrat unter Einarbeitung der Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung zur Entscheidung vorzulegen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage der des Beschlusses ist
der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.)