Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 (b) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei der Veranstaltung zur Aufstellung des Weihnachtsbaumes und Durchführung des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 657,16 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. für die Druckkosten der Flyer, zum Kauf von Dekorationsmaterialien, Einweggeschirr sowie zur musikalischen Umrahmung eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet