Sitzung: 11.10.2018 OR FRI/007.1/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2114/18
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel i.H.v. 522,89  EUR, zur Verfügung gestellt.