Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel i.H.v. 522,89  EUR, zur Verfügung gestellt.