Sitzung: 17.10.2018 StR/007/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2681/17
Beschluss:
01
Für den Bereich südlich-östlich der Straße
"Am Holzbiel" in Töttleben und
direkt westlich an den Bebauungsplan KER 251 "Töttleben - Süd" angrenzend soll gemäß § 2
Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan KER709Â "Am Holzbiel"Â aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des
Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan wie folgt umgrenzt.Â
Im Norden: durch die nördliche
Grenze des Flurstücks 190/1 der Straße „Am Holzbiel“,Â
                        durch
die südliche Grenze der Flurstücke 86/1, 455/4, 88/1, 89/1, 89/2,
                    89/3 und 90.
Im Osten:Â durch die westliche
Grenze der Flurstücke 92 und 170.
Im Süden:   durch die nördliche
Grenze der Flurstücke 161, 162, 170 und 181.
Im Westen: durch die östliche Grenze der Flurstücke 600, 598, 596, 595
und 455/6.
02
Der Bebauungsplan wird gemäß §
13b BauGBÂ i. V. m.
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
03
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KER709Â "Am Holzbiel" in seiner
Fassung vom 03.08.2018 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes KER709Â
"Am Holzbiel"Â Â und
dessen Begründung durchgeführt.
05
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1
BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der
Berichtigung anzupassen.
06
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes  KER709Â
"Am Holzbiel"Â wird eine
Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
07
Folgende Punkte sind im weiteren Planverfahren zu prüfen:
- Eine maximal 1,5 geschossige Einfamilienhausbebauung (Sattel- bzw.
Spitzdach wie bereits im vorhandenen Wohngebiet) für Wohnen gewidmet
werden.
- Das Vorsehen von 2 Parkplätzen pro Wohnung auf dem Grundstück.
- Das Vorsehen von hochstämmigen Obstbäumen, Busch- und
Baumbepflanzung als Abgrenzung zur Ackerfläche (Verbesserung Kleinklima im
Wohngebiet) am südöstlichen und nordöstlichen Rand des Plangebietes statt
des Wiesenstreifens.
- Die Prüfung der Notwendigkeit des Lärmschutzgutachtens zur
ICE-Trasse.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)