Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich südlich-östlich der Straße "Am Holzbiel"  in Töttleben und direkt westlich an den Bebauungsplan KER 251 "Töttleben - Süd" angrenzend soll gemäߠ§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan KER709  "Am Holzbiel"  aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen  Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan wie folgt umgrenzt. 

 

Im Norden:  durch die nördliche Grenze des Flurstücks 190/1 der Straße „Am Holzbiel“, 

                         durch die südliche Grenze der Flurstücke 86/1, 455/4, 88/1, 89/1, 89/2,

                     89/3 und 90.

Im Osten:  durch die westliche Grenze der Flurstücke 92 und 170.

Im Süden:    durch die nördliche Grenze der Flurstücke 161, 162, 170 und 181.

Im Westen: durch die östliche Grenze der Flurstücke 600, 598, 596, 595 und 455/6.

 

 

02

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB  i. V. m. § 13a  BauGB  im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

 

03

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KER709  "Am Holzbiel" in seiner Fassung vom 03.08.2018 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes  KER709  "Am Holzbiel"   und dessen Begründung durchgeführt.

 

 

05

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

06

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes   KER709  "Am Holzbiel"  wird eine Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

 

 

07

Folgende Punkte sind im weiteren Planverfahren zu prüfen:

 

  • Eine maximal 1,5 geschossige Einfamilienhausbebauung (Sattel- bzw. Spitzdach wie bereits im vorhandenen Wohngebiet) für Wohnen gewidmet werden.
  • Das Vorsehen von 2 Parkplätzen pro Wohnung auf dem Grundstück.
  • Das Vorsehen von hochstämmigen Obstbäumen, Busch- und Baumbepflanzung als Abgrenzung zur Ackerfläche (Verbesserung Kleinklima im Wohngebiet) am südöstlichen und nordöstlichen Rand des Plangebietes statt des Wiesenstreifens.
  • Die Prüfung der Notwendigkeit des Lärmschutzgutachtens zur ICE-Trasse.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)