Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i. V. m § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 1010,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten (hier: Renovierungsanstrich) im Bürgerhaus Urbich zur Verfügung gestellt.