Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kinderkirmes, 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preise und Präsenten für die Kinder und für die musikalische Umrahmung eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.