Sitzung: 24.09.2018 OR SCH/007/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2026/18
Beschluss
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira
e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kinderkirmes, 350,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preise und Präsenten für die Kinder und für
die musikalische Umrahmung eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.